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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Beschreibung

1.1. Im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der angegebenen Bedeutung verwendet:

a) Verkäufer: Fami S.r.l.
b) Käufer: jede Gesellschaft, Institution, juristische Person, die Produkte des Verkäufers erwirbt.
c) Produkte: die Waren, die vom Verkäufer hergestellt, zusammengebaut und/oder vermarktet werden.
d) Auftrag: jedes Kaufangebot der Produkte, das dem Verkäufer vom Käufer unterbreitet wird.
e) Auftragsbestätigung: die schriftliche Annahme des Auftrags seitens des Verkäufers.
f) Vertrag: der Verkauf, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen wird, nachdem der Käufer die Auftragsbestätigung erhalten hat.
g) Parteien: Verkäufer und Käufer zusammen.
h) Marken: Alle Marken, für die der Verkäufer Besitzer oder Lizenznehmer ist.
i) Rechte des geistigen Eigentums: alle Rechte des geistigen und/oder gewerblichen Eigentums von Fami S.r.l., einschließlich ohne Einschränkungen die Rechte in Bezug auf: Patente für Erfindungen, Zeichnungen oder Modelle, Nutzungsmodelle, Marken, Know-how, technische Spezifikationen, Daten, Software, unabhängig davon, ob diese Rechte eingetragen sind, sowie alle Anträge oder Anmeldungen bezüglich dieser Rechte und aller anderen Rechte oder Schutzformen ähnlicher Art oder mit gleicher Wirkung.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) bilden einen wesentlichen Bestandteil der Verträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer für die Lieferung der Produkte abgeschlossen werden.

2.2 Die Bedingungen gelten zwischen Fami S.r.l. (im Folgenden „Fami“) und dem Käufer, ohne dass die Notwendigkeit besteht, dass ausdrücklich auf sie verwiesen oder eine spezifische Vereinbarung dazu getroffen wird. Jegliche andere Bedingung oder Frist findet nur Anwendung, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird.

2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jegliche Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen, wobei er dies auch über die spezifische Seite auf der Firmenwebseite mitteilen kann. Dabei gilt als vereinbart, dass derartige Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen für alle Verkäufe gelten, die ab dem 15. Tag nach der Mitteilung der neuen Geschäftsbedingungen an den Käufer (über die Veröffentlichung auf der Website, Versendung des Newsletters oder eine andere schriftlich übersandte Korrespondenz) abgeschlossen werden.

2.4 Jeder Verweis auf Handelsbedingungen (wie EXW, DPA, DPU, DDP etc.) ist als Verweis auf die Incoterms® der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Version zu verstehen.

3. Anwendungsbereich

3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge (unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, E-Mail oder über die Webseite abgeschlossen wurden), sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich davon abweichen, und bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil von jedem Auftrag und jeder Auftragsbestätigung, auch wenn sie nicht ausdrücklich zitiert werden.

3.2 Der Käufer kann keine anderen Bedingungen als die vorliegenden AGB geltend machen oder einwenden. Eventuelle andere Bedingungen, die vom Käufer im Auftrag oder in einer anderen Phase der Vertragsverhandlung sowie anschließend an die Auftragsbestätigung schriftlich ausgeführt wurden, haben daher keinerlei Gültigkeit, ebenso wenig wie etwaige AGB des Käufers selbst. Schriftliche oder mündliche Bedingungen, die von Mitarbeitern, Beschäftigten, Agenten oder Vertretern des Verkäufers übersandt wurden, sind nichtig, sofern sie nicht in den Text der Auftragsbestätigung aufgenommen oder schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. In diesem Sinne kann die auch partielle Ausführung des Auftrags seitens Fami oder eine andere Erfüllung gegenüber dem Käufer nicht als stillschweigende oder implizite Annahme jeglicher allgemeinen Vertragsbedingungen gelten oder als solche interpretiert werden, sofern sie nicht von Fami ausdrücklich unterschrieben wurden.

3.3 Die AGB gelten ausschließlich für Vertragsverhältnisse zwischen Fami und gewerblichen Fachkräften, daher findet das ital. GvD Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbrauchergesetz) i.d.g.F. keine Anwendung.

4. Angebote und Bestellungen

4.1 Die Angebote des Verkäufers sind als unverbindlich zu betrachten. Die Angaben in Katalogen, Prospekten und Preislisten sind nicht verpflichtend für den Verkäufer. Dieser behält sich das Recht vor, Änderungen an den Produkten und den entsprechenden Preisen vorzunehmen. Ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung sind daher verbindlich für den Verkäufer.

4.2 Jeder Auftrag, den der Käufer entweder direkt an Fami oder über Agenten oder Vertreter des Verkäufers sendet, versteht sich als unwiderrufliches Kaufangebot, das ab dem Datum des regulären Empfangs durch den Verkäufer 30 (dreißig) Tage gültig ist, sofern keine ausdrückliche Abweichung gilt, die von Fall zu Fall angegeben wird.

4.3 Die Übersendung des Auftrags durch den Käufer impliziert die vollständige Einsichtnahme und Kenntnis dieser AGB seinerseits, die damit als vom Käufer ohne Einschränkungen und Vorbehalte vollständig angenommen gelten.

4.4. Mündlich oder telefonisch vorgenommene Aufträge und/oder eventuelle Änderungen an den Aufträgen müssen vom Käufer schriftlich bestätigt werden. Andernfalls übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eventuelle Fehler oder mögliche Missverständnisse.

4.5 Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, jeden Auftrag abzuwägen; er ist nicht zur Annahme verpflichtet.

4.6 Aufträge, die vom Verkäufer ordnungsgemäß mit Auftragsbestätigung angenommen wurden, können vom Käufer nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers annulliert werden.

5. Vertragsabschluss

5.1 Der Vertrag gilt erst nach Übersendung einer Auftragsbestätigung von Fami (per E-Mail, Fax oder anderen gleichwertigen telematischen Mitteln) mit Bezug auf jeden einzelnen Auftrag als abgeschlossen. In jedem Fall gilt die Ausstellung der Rechnung seitens des Verkäufers oder die Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer als Bestätigung.

5.2 Wenn die Auftragsbestätigung Ergänzungen, Einschränkungen oder andere Änderungen am Auftrag enthält, versteht sich die Zustimmung des Käufers zu diesen Änderungen als stillschweigend geleistet, sofern keine schriftliche Anfechtung eingeht, die dem Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen ab Erhalt der Bestätigung zuzustellen ist.

5.3 Änderungen und Ergänzungen, die vom Käufer nach Vertragsabschluss verlangt werden, sind nichtig und ungültig, sofern sie nicht schriftlich vom Verkäufer angenommen werden, wobei neue Lieferfristen, Preise und Zahlungsarten gegebenenfalls ausgeführt werden müssen.

5.4 Alle Verträge verstehen sich immer als am Rechtssitz von Fami S.r.l. in Italien, 36027 Rosà (VI), Via Stazione Rossano 13, abgeschlossen.

6. Preise

6.1. Die Preise der Produkte sind in der Preisliste des Verkäufers angegeben, die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gilt; falls das Produkt nicht in der Preisliste enthalten oder keine Preisliste verfügbar ist, werden sie in der Auftragsbestätigung angegeben.

6.2 Die Preise der Produkte sind in der Auftragsbestätigung angegeben und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, für Ware mit Lieferung Ab Werk (EXW). Sofern es in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben ist, umfassen die Preise keine Kosten und Aufwendungen für Sonderverpackungen, Versand, Versicherung und Beförderung aus den Räumen des Verkäufers, jegliche Kosten, Steuern oder Gebühren in Bezug auf den Verkauf der Produkte, einschließlich Kosten für alle Zollformalitäten (unter anderem Zölle, Steuern und andere Gebühren für den Export der Produkte), die alle zu Lasten des Käufers gehen.

6.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen den Preis anzupassen: (a) Änderung des Vertrages, die vom Käufer nach Abschluss desselben beantragt und vom Verkäufer angenommen wird, und (b) Änderung der Art der Lieferung, des Materials oder der Ausführung der Produkte aufgrund von Unvollständigkeit, Fehlinformationen und/oder falschen Unterlagen, die vom Käufer bereitgestellt wurden.

7. Zahlungsfristen

7.1. Bei Vertragsabschluss kann der Verkäufer vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Werts der Lieferung verlangen. Die Parteien können in jedem Fall eine andere Anzahlung vereinbaren, sofern sie schriftlich im Vertrag festgelegt wird.

7.2 Wird die Anzahlung, sofern vorgesehen, nicht geleistet, versteht sich der Vertrag von Rechts wegen als aufgelöst und der Verkäufer kann die Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Beträge zuzüglich Entschädigung für alle Vermögens- und immateriellen Schäden sowie für etwaige Aufwendungen einschließlich Rechtskosten verlangen.

7.3 Sofern im Vertrag keine Zahlungsfristen ausgeführt werden, müssen diese innerhalb von 30 Tagen zum Monatsende ab Rechnungsdatum per Banküberweisung erfolgen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag für den Verkäufer bei seiner Bank in Italien verfügbar ist. Sofern die Parteien Vorauszahlung ohne weitere Angaben vereinbart haben, wird angenommen, dass die Vorauszahlung sich auf den vollen Preis für die in der Lieferung enthaltenen Produkte bezieht. Wenn eine Lieferung in mehrere Speditionen aufgeteilt wird, muss der Käufer für jede davon den entsprechenden Betrag für die gelieferte Ware bezahlen, sofern es im Vertrag nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

7.4 Die Zahlungen müssen in der vereinbaren Währung erfolgen. Etwaige Kosten oder Bankgebühren, die für die Zahlung fällig werden, gehen vollständig zu Lasten des Käufers.

7.5 Bei einer auch nur teilweise mangelnden oder verspäteten Zahlung seitens des Käufers hat der Verkäufer das Recht – wobei alle anderen Rechte unbeschadet bleiben –, weitere Lieferungen auszusetzen, auch wenn sie von anderen Verträgen abhängen sollten, die sofortige, vollständige Zahlung des gesamten bestellten Materials zu verlangen und seine Lieferungen um eine der Zahlungsverspätung entsprechende Frist aufzuschieben bis zur Begleichung dieser Zahlung und der entsprechenden Verzugszinsen; dies gilt unabhängig von der Höhe des Betrags.

7.6 Bei mangelnden und verspäteten Zahlungen hat der Verkäufer das Recht auf Anerkennung und Zahlung von Verzugszinsen zu seinen Gunsten gemäß ital. GvD Nr. 231/2002, zuzüglich der etwaigen erforderlichen Aufwendungen, auch Rechtskosten, für die Beitreibung der Beträge, die dem Verkäufer unabhängig vom Zahlungsgrund zustehen.

7.7 Die mangelnde Zahlung auch nur einer Rechnung verleiht dem Verkäufer das Recht, im Sinne von Art. 1456 CC (Codice Civile, ital. Bürgerl. Gesetzbuch) jeden bestehenden Vertrag mit dem Käufer aufzulösen und die Bearbeitung oder den Versand von jeder anderen in Ausführung befindlichen Lieferung auszusetzen. Dabei bleibt in jedem Fall die vollständige Entschädigung des durch die Nichterfüllung oder Verspätung des Käufers erlittenen Schadens vorbehalten. Eventuelle Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung oder den Lieferungen durch vorherige Aussetzung der Produktion wegen mangelnder Zahlungen des Käufers stellen keine Nichterfüllung des Verkäufers dar.

7.8 Eventuelle Reklamationen oder Beanstandungen verleihen dem Käufer nicht das Recht, die Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern.

8. Lieferfristen

8.1. Die Lieferfrist wird in der Auftragsbestätigung angegeben und versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, als Ex-Works (EXW), also ab Werk des Verkäufers. Wenn es gewünscht und ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wird, sorgt Fami für den Transport der Produkte, wobei das Risiko, Kosten und Aufwendungen vom Käufer übernommen werden. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers und beeinflussen in keiner Weise die Risiken des Versands, die ebenfalls spätestens mit der Übergabe der Produkte an den ersten Transporteur vom Käufer übernommen werden.

8.2. Die Lieferung der Produkte muss innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist erfolgen, die in Werktagen berechnet wird; dabei wird allerdings ausgeführt, dass die Lieferfristen reine Richtwerte und nicht verbindlich sind und jedenfalls nicht die Transportzeiten umfassen. Der Verkäufer haftet also in keinem Fall für eine Verzögerung der Lieferung.

8.3. Wenn der Käufer beim Verkäufer eine Änderung der Lieferfrist erbittet, muss er diesen Antrag schriftlich stellen und dennoch die Lieferung innerhalb der in Artikel 7 dieser AGB genannten Fristen bezahlen. Ausgenommen sind nur eventuelle Kosten für Aufbewahrung, Lieferung, Montage, Ausbau und Installation, die innerhalb der neuen vereinbarten Lieferfrist beglichen werden müssen.

8.4. Ab dem Erhalt der Versandbereitschaftsmeldung kann der Käufer die Ware in einer Frist von höchstens 10 (zehn) Tagen abholen. Andernfalls können die Produkte im Freien gelagert werden, wobei der Verkäufer von jeder Haftung freigestellt wird, alle Garantien im Sinne der Letzteren verfallen und dem Käufer die Beförderungs- und Lagerkosten sowie alle anderen etwaigen Aufwendungen des Verkäufers berechnet werden. Dieser behält sich außerdem das Recht vor, die Ware auf Kosten des Käufers lagern zu lassen.

8.5 Innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab der Versandbereitschaftsmeldung hat der Verkäufer das Recht, eine reguläre Rechnung auszustellen.

8.6 Bei verspäteter Abholung der bereitgestellten Ware aus einem beliebigen Grunde, der nicht vom Willen des Verkäufers abhängt, versteht sich die Lieferung dennoch nach Ablauf von zehn Tagen ab der Versandbereitschaftsmeldung als ausgeführt. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, die Rechnung auszustellen und die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu beanspruchen. Er kann die Verpackung, die Beförderung oder Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, unbeschadet der Entschädigung für etwaige erlittene Schäden, auch für die Einlagerung, Aufbewahrung und Hinterlegung der Ware.

9. Garantie und Reklamationen

9.1. Die Regelung der vom Verkäufer gebotenen Garantie ist im Dokument Allgemeine Garantiebedingungen enthalten, das auf der Webseite www.famispa.com zur Einsicht bereitsteht. Ausschließlich für Produkte mit dem Markenzeichen Store Van stehen die Allgemeinen Garantiebedingungen auf der Webseite www.storevan.com bereit.

9.2 Bei der Übernahme der Produkte ist der Käufer verpflichtet, die Produkte im Beisein des mit der Lieferung beauftragten Transporteurs zu untersuchen, um eventuelle von außen sichtbare Schäden festzustellen (unter anderem Menge und Verpackung der Produkte, Übereinstimmung der Produkte mit den Angaben in der Auftragsbestätigung).

9.3 Eventuelle Reklamationen in Bezug auf den Zustand der Verpackung, Menge, Anzahl oder äußere Eigenschaften der Produkte (nicht verborgene, von außen sichtbare Mängel und Fehler) müssen vom Käufer auf dem Lieferschein vermerkt werden, indem das Versanddokument mit der Aufschrift „spezifischer Vorbehalt“ unterschrieben wird. Innerhalb von spätestens 2 (zwei) Werktagen ab dem Empfang der Produkte muss der Käufer dem Verkäufer per E-Mail an die Adresse assistance@famispa.it eine Kopie des Lieferscheins und einen entsprechenden Fotobeleg mit ausführlichen Angaben zum Zustand der Produkte und zur Art der festgestellten Mängel senden.

9.4 Unbeschadet der vom Verkäufer gebotenen Garantiedauer müssen etwaige Reklamationen in Bezug auf Mängel, die bei einer sorgfältigen Kontrolle bei der Übernahme der Produkte nicht erkennbar waren (verborgene Mängel und Fehler) dem Verkäufer innerhalb von spätestens 7 (sieben) Tagen ab Entdeckung des Mangels – bei sonstigem Ausschluss – mitgeteilt werden, und zwar per zertifizierter E-Mail (PEC) an die folgende Adresse: pec@pec.famispa.it. Dabei sind die Bestellnummer des Produkts, die Partie (wenn verfügbar), das Lieferdatum und die Art des Mangels anzugeben.

9.5 Jedes Produkt, für das keine Beanstandung entsprechend den oben angegebenen Verfahren und Fristen erhoben wurde, gilt als vom Käufer genehmigt und angenommen.

9.6 In keinem Fall haben Agenten, Kunden oder Zwischenhändler des Verkäufers die Befugnis, Letzteren zu vertreten und gegenüber dem Käufer oder anderen Drittparteien zu verpflichten. Diesbezüglich ist jede Mitteilung in Bezug auf Mängel und Fehler der Produkte ungültig und unwirksam, wenn sie gegenüber Agenten, Kunden oder Zwischenhändlern des Verkäufers bzw. in anderen als den oben angegebenen Formen und Verfahren erfolgt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Produkte verbleiben im Eigentum des Verkäufers bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer den vollständigen Preis dafür und alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge bezahlt hat.

10.2 Falls in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, für die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts zugunsten des Verkäufers Verwaltungs- oder Rechtsformalitäten erfüllt werden müssen – wie, ohne Einschränkungen, die Eintragung der Produkte in öffentlichen Registern oder die Anbringung spezieller Siegel darauf –, verpflichtet sich der Käufer hiermit, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Letzterer einen gültigen Anspruch in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt auch gegenüber eventuellen Dritten erlangt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Sowohl der Käufer als auch Fami können die Ausführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aussetzen, wenn diese durch ein unvorhersehbares Hindernis außerhalb ihres Willens verunmöglicht oder unverhältnismäßig aufwendig wird, wie unter anderem Streiks, Epidemie und/oder Pandemie, Boykott, Aussperrungen, Brände, Kriege, Aufstände und Revolutionen, Beschlagnahme, Embargo, Energieausfälle.

11.2 Die Partei, die diese Klausel in Anspruch nehmen will, muss der anderen Partei unverzüglich schriftlich per zertifizierter E-Mail das Auftreten und die Beendigung der Umstände höherer Gewalt mitteilen.

11.3 Wenn die Aussetzung durch höhere Gewalt länger als acht Wochen dauert, hat jede Partei das Recht, den Auftrag aufzulösen. Dies muss der anderen Partei schriftlich mit einer Vorankündigungsfrist von 10 Tagen per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail mitgeteilt werden.

11.4 In jedem Fall gilt als vereinbart, dass der Verkäufer das Recht hat, die Zahlung der eventuell bereits gelieferten Produkte sowie die Erstattung von etwaigen bereits bestrittenen Kosten zu erhalten.

12. Änderung der Vermögensverhältnisse des Käufers

12.1 Fami hat das Recht, die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Produktlieferung auszusetzen, wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers sich in einer Weise ändern, dass die Erfüllung der Gegenleistung ernsthaft gefährdet würde, ausgenommen im Falle, dass eine geeignete Sicherheit geleistet wurde. Es gilt als vereinbart, dass der Verkäufer das Recht hat, die Zahlung der eventuell bereits gelieferten Produkte sowie die Erstattung von etwaigen bereits bestrittenen Kosten zu erhalten.

13. Geistiges Eigentum

13.1 Die Rechte des geistigen Eigentums sind voll und ausschließlich im Besitz des Verkäufers und ihre Mitteilung oder Nutzung im Rahmen dieser AGB führt zu keinem Recht oder Anspruch für den Käufer diesbezüglich. Letzter verpflichtet sich, nur so zu handeln, wie es mit der Inhaberschaft der Rechte geistigen Eigentums verträglich ist.

13.2 Der Käufer erklärt hiermit: a) dass der Verkäufer der ausschließliche Inhaber der Marken ist; b) dass er sich enthalten wird, ähnliche bzw. mit denen des Verkäufers verwechselbare Marken zu verwenden und anzumelden; c) dass er die Marken ausschließlich unter Beachtung der Anweisungen des Verkäufers und ausschließlich für die Zwecke gemäß diesen AGB verwenden wird.

14. Zuständiges Gericht und geltendes Recht

14.1 Für alle Streitfälle, die aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem einzelnen Vertrag hervorgehen oder damit verbunden sind – wie unter anderem Streitfälle zu ihrem Bestehen, ihrer Gültigkeit, Auslegung, Wirksamkeit, Ausführung – ist ausschließlich der Gerichtshof Vicenza zuständig, auch wenn der Vertrag Elemente einer internationalen Reichweite aufweist.

14.2 Abweichend von dem obigen Punkt hat der Verkäufer das Recht, den Streitfall vor den zuständigen Richter am Sitz des Käufers zu bringen.

14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. jeder einzelne Vertrag unterliegen vollständig dem italienischen Recht und werden nach diesem ausgelegt, auch wenn der Vertrag Elemente einer internationalen Reichweite aufweist. Ausdrücklich ausgeschlossen wird das Wiener Übereinkommen von 1980.

15. Datenschutz

15.1. Der Käufer erklärt hiermit, alle Informationen erhalten zu haben, die gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO) vorgesehen sind, und stimmt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Zwecke dieser AGB zu. Er erklärt auch, darüber informiert worden zu sein, dass in Bezug auf die mitgeteilten Daten die Rechte ausgeübt werden können, die ihm gemäß ital. GvD Nr. 196/2003 und Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO) zukommen. Der Verkäufer erklärt, dass der Verantwortliche für die Datenverarbeitung die Gesellschaft Fami S.r.l. mit Rechtssitz in Rosà (Vicenza, Italien), Via Stazione Rossano 13, USt-IdNr. und St.Nr. 03498610249, ist.

16. Beachtung des ital. Gesetzes 231/2001

16.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Fami S.r.l. ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß ital. GvD Nr. 231/01 eingeführt hat. Dieses umfasst einen Ethikkodex und eine Disziplinarordnung, deren Einzelheiten auf der Firmenwebseite www.famispa.com zur Einsicht bereitstehen. Der Käufer schließt sich den Grundsätzen des genannten Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells sowie seiner Anlagen an und verpflichtet sich, seine Inhalte, Grundsätze und Verfahren einzuhalten und generell jedes Verhalten zu unterlassen, das zu den Straftatbeständen führen könnte, die in GvD 231/01 i.d.g.F. angegeben und im genannten Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell aufgeführt sind. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, alle Grundsätze in den genannten Unterlagen sowie die Verhaltensprotokolle, die von unserer Organisation im Sinne von GvD 231/2001 und den Anlagen zu diesem Vertrag vorgesehen sind, einzuhalten und von seinen etwaigen Mitarbeitern einhalten zu lassen. Die Verletzung der in den oben genannten Unterlagen vorgesehenen Regeln stellt einen schweren Vertragsbruch dar.

17. Abschließende Bestimmungen

17.1 Sollte eine der Parteien es unterlassen, eine gerichtliche Klage einzuleiten oder ein Recht gemäß diesen AGB auszuüben, kann dieses Verhalten des stillschweigenden Verzichts nicht als definitiver Verzicht darauf interpretiert werden, in Zukunft diese gerichtliche Klage oder das betreffende Recht auszuüben.

17.2 Der Verkauf der Produkte von Fami an den Käufer führt nicht zu einem Alleinvertriebsrecht im Gebiet zugunsten des Letzteren noch verleiht es dem Käufer das Recht, als Vertrieb oder Vertragshändler von Fami aufzutreten.

17.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in diesen AGB, ganz oder teilweise, beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vorgaben.

17.4 Die vorliegenden AGB werden in den Sprachen der Website abgefasst. Sollten Zweifel bei der Auslegung auftreten, hat die italienische Version Vorrang..

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